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Persönliches Budget

Seit Juli 2004 können Leistungen zur beruflichen Teilhabe sowie solche der Eingliederungshilfe (SGB XII) als Persönliches Budget beantragt werden (§ 17 SGB IX; Budgetverordnung). Die Unterstützung am Arbeitsplatz oder im privaten Bereich ist nicht mehr länger an Dienstleister oder andere (fremd)organisierte Rahmenbedingungen gebunden, sondern das bewilligte Budget wird von Menschen mit Behinderung selbstständig verwaltet und für die notwendige Unterstützung mit entsprechendem Verwendungsnachweis genutzt.

Wichtig dabei ist die Komplexleistung, d.h. dass das Persönliche Budget mehrere Bereiche und Leistungen unterschiedlicher Kostenträger umfassen kann. Jedes Amt übernimmt den Kostenanteil, für den es zuständig ist; die Kombination ergibt dann das Trägerübergreifende Persönliche Budget.

Um überprüfen zu können, ob das Persönliche Budget die Unterstützung innerhalb der verschiedenen Lebensbereiche tatsächlich erbringt, wird eine Zielvereinbarung mit Ihnen als Antragssteller abgeschlossen.

Bislang gibt es kaum Erfahrung mit dem Persönlichen Budget. Jedoch konnte in Modellprojekten aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz die Wirksamkeit bereits gezeigt werden.

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